Rehasport bei Rehamed Remstal e.V. nach § 44 SGB IX

Ärztlich verordneter Sport und Rehasport hilft Bewegungseinschränkungen zu verbessern, den Verlauf von Krankheiten positiv zu beeinflussen und die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.

 

Schritt 1:

Ihr Arzt stellt Ihnen nach einer Untersuchung die Verordnung zum Rehasport aus. Das Formular (Muster 56) erhalten Sie bei Ihrem Arzt oder in einer der Trainingsstätten unseres Vereins in Waiblingen, Remshalden oder Schorndorf. Verordnet werden in der Regel 50 Übungseinheiten, die ein- bis zweimal pro Woche durchgeführt werden.

Schritt 2:

Den Antrag auf „Kostenübernahme für Rehabilitationsport“ schicken Sie zur Genehmigung an Ihre Krankenkasse.

Schritt 3:

Wenn Sie Ihre Rehasport-Verordnung genehmigt erhalten haben, können Sie mit uns telefonisch einen Termin zur Aufnahme im Rehamed Remstal e.V. vereinbaren. Sie können Ihre Rehasportverordnung schnell und ohne weitere Kosten einlösen.