Was ist Rehasport?

Der Rehabilitationssport ist eine vom Arzt verordnete Leistung, die für die Dauer von 50 Einheiten verordnet wird. Diese Einheiten müssen in der Regel innerhalb von 18 Monaten absolviert werden.

Beim Rehasport handelt es sich um eine ergänzende Maßnahme nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX.

Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport.

Rehabilitationssport wird immer in Gruppen, unter Betreuung von qualifizierten Übungsleitern in einem Verein, durchgeführt.

In Baden-Württemberg müssen die Vereine im Register des Behindertensportverbandes eingetragen sein und der Gemeinnützigkeit dienen.

Als zusätzliche Leistung des Vereins kann ein adaptives bzw. aufbauendes Gerätetraining sowie ein erweitertes Kursangebot genutzt werden (nur parallel im Gültigkeitszeitraum einer Verordnung). Da diese Leistung separat sowohl zeitlich als auch räumlich getrennt vom krankenkassenfinanzierten Rehabilitationssport erfolgt, ist deren Inanspruchnahme auf freiwilliger Basis und von einer privaten Zuzahlung bzw. Mitgliedschaft abhängig.

Die Höhe der Zuzahlung hängt vom Umfang der erhaltenen Leistung ab.